Allgemeine Geschäftsbedingungen

Im Folgenden möchten wir Ihnen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bestellungen über www.ingozurich.ch vorstellen, die wir für die Bearbeitung und Abwicklung Ihres Kaufs zugrunde legen.

1. Umfang und Inhalt der Leistungen
1.1. Willkommen im Webshop der Wunderman Thompson Switzerland AG. Hier können Sie Studien kaufen.

2. Erfüllungsort
2.1. Soweit kein besonderer Erfüllungsort von den Parteien schriftlich vereinbart wird, gilt als Erfüllungsort der Geschäftssitz der Wunderman Thompson Switzerland AG.

3. Pflichten und Verantwortlichkeiten der Wunderman Thompson Switzerland AG
3.1. Die Wunderman Thompson Switzerland AG verpflichtet sich zur Übermittlung der gekauften Studie(n) innert 30 Tagen nach Erhalt der Zahlung.

4. Pflichten des Kunden
4.1. Der Kunde entrichtet für die von der Wunderman Thompson Switzerland AG zu erbringenden Leistungen die jeweils festgelegten Vergütungen.

5. Zahlungsmodalitäten
5.1. Die Preise für die Studien sind im Webshop inkl. MwSt. ausgewiesen.
5.2. Die Vergütung an die Wunderman Thompson Switzerland AG hat mittels Kreditkarte zu erfolgen.
5.3. Bei Zahlung mit Kreditkarte wird der Betrag der Bestellung am Tag des Bestelleingangs belastet. Der Kunde erfasst seine Kreditkartendaten direkt auf der Website von Wunderman Thompson Switzerland AG. Es werden keine Kreditkartendaten gespeichert. Nach Abschluss der Bestellung erhält der Kunde per E-Mail eine Zahlungsbestätigung sowie einen Download-Link zur Studie.
5.4. Eine Verrechnung der Vergütung mit einer Gegenforderung bedarf der Zustimmung der Wunderman Thompson Switzerland AG.

6. Geistiges Eigentum
6.1. Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erwirbt der Kunde das nicht ausschliessliche Recht, das von der Wunderman Thompson Switzerland AG geschaffene geistige Eigentum, insbesondere Urheberrechte, das Know-how, die Daten und Datenträger, die Dokumentationen ohne besondere Abrede im dafür vorgesehenen Umfang und für die Vertragsdauer selbst zu nutzen, nicht aber an Dritte weiter-zugeben.
6.2. Alle Rechte an den von der Wunderman Thompson Switzerland AG übermittelten Studien, einschliesslich das Recht zur weitergehenden Verwendung und zur Bearbeitung, verbleiben bei der Wunderman Thompson Switzerland AG oder ihren Lieferanten. Die Wunderman Thompson Switzerland AG behält sich in jedem Fall das Recht vor, die Studien bei der Erbringung von Dienstleistungen ähnlicher Art für ande-re Kunden zu verwenden.
6.3. Eine weitergehende Verwendung der Studien bedürfen von Fall zu Fall einer vorgängigen Regelung und verleihen der Wunderman Thompson Switzerland AG Anrecht auf separate Abgeltung.

7. Schutzrechte Dritter
7.1. Wunderman Thompson Switzerland AG sorgt dafür, dass die Studien keine Rechte Dritter verletzen. Allfällige Schutzrechte Dritter sind bei Bekanntwerden rechtzeitig anzuzeigen. Macht ein Dritter die Verletzung von Schutzrechten geltend, informieren sich die Parteien ohne Verzug schriftlich über die gestellten Ansprüche und räumen sich alle Möglichkeiten der Abwehr ein.
7.2. Soweit eine Partei für die Verletzung von Schutzrechten Dritter die Verantwortung trägt, ersetzt sie der anderen einen allfälligen direkten Schaden im Rahmen der nachfolgenden Haftungsregelung.

8. Diskretion
8.1. Allfällige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, welche die Parteien direkt oder indirekt im Rahmen ihrer Zusammenarbeit erfahren, sind geheimzuhalten und - ausser im Rahmen der jeweiligen Zusammenarbeit - weder zu verwerten noch Dritten bekanntzugeben oder zugänglich zu machen.
8.2. Nicht unter die Geheimhaltungspflicht fallen solche Informationen und Kenntnisse, die allgemein bekannt und leicht zugänglich sind, der betroffenen Partei bereits bekannt waren oder ihr sonst wie von Dritten in zulässiger Weise zugetragen worden sind. Die Geheimhaltungspflicht ist von den Parteien in geeigneter Weise auf die Mitarbeiter zu übertragen.
8.3. Diese Geheimhaltungspflicht gilt über die Dauer einer allfälligen Vertragsbeendigung hinaus, solange ein schutzwürdiges Interesse besteht.

9. Gewährleistung / Haftung
9.1. Die Wunderman Thompson Switzerland AG schliesst jedwelche Haftung für die Studien und deren Inhalt aus. Auch die Haftung für Hilfspersonen ist vollständig ausgeschlossen.

10. Schriftlichkeit
10.1. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftlichkeit.

11. Salvatorische Klausel
11.1. Falls einzelne dieser Bestimmungen ungültig oder unwirksam sind, wird die Wirksamkeit oder die Gültigkeit der anderen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die betroffene Bestimmung durch eine andere ersetzen, die der ungültigen oder unwirk-samen Vorschrift bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise am nächsten kommt.

12. Vorrang Individualabrede
12.1. Im Falle eines Widerspruches zwischen diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Vereinbarungen zwischen den Parteien gehen letztere vor.

13. Gerichtsstand / Anwendbares Recht
13.1. Zuständig zur Beurteilung von Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis sind ausschliesslich die Gerichte am jeweiligen Sitz der Wunderman Thompson Switzerland AG. Anwendbar ist schweizerisches materielles Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts.

14. Datenschutz und Datensicherheit
14.1. Wir behandeln Ihre Daten vertraulich und unter Einhaltung der Grundsätze des Schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG). Detaillierte Informationen dazu finden sich in unserer Datenschutzerklärung.